Elektronische Rechnungsstellung
Mit dem Haushaltsgesetz von 2018 wurde die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung "für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen im Staatsgebiet ansässigen oder identifizierten Gebietsansässigen" eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2019 ist es daher nicht mehr möglich, Rechnungen in Papierform auszustellen. Der Versand über das Exchange System (SDI) ist notwendig.
Um die elektronische Rechnung im richtigen Format auszustellen, benötigen wir daher zusätzlich zu den Standarddaten einige spezifische Daten.
Der Einfachheit halber ist die Registrierung eines Kontos als Unternehmen erforderlich.
Auf diese Weise können alle Unternehmensdaten zusammengestellt werden:
- Firmenname,
- Adresse,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Steuernummer (falls erforderlich)
Die für die elektronische Rechnungsstellung notwendigen Daten können im Kontobereich „Adressen“ eingegeben werden. Folgende Felder sind vorhanden:
> SDI-Code Auch "Empfängercode" genannt, ist ein alphanumerischer Code von 6 Zeichen (für die öffentliche Verwaltung) bzw. 7 Zeichen für Privatpersonen, der die "virtuelle Adresse" (dh die Softwareplattform) identifiziert, in der die Rechnungen an den Empfänger gesendet werden, der übernimmt diesen Kodex.
> PEC Wer keinen Empfängercode besitzt, kann auch elektronische Rechnungen in sein zertifiziertes E-Mail-Postfach erhalten. Sie erhalten dann die Rechnung zu Ihrer Bestellung direkt in Ihrem Steuerfach der Agentur der Einnahmen.
Wir bitten Sie, Ihre Daten sowie die Liefer- und Rechnungsadresse aktuell zu halten. Für Fehler aufgrund fehlender oder unvollständiger Daten übernehmen wir keine Haftung.
Gleichzeitig mit dem Versand der Rechnung in elektronischer Form wird auch die Höflichkeitskopie im PDF-Format an die bei der Registrierung angegebene E-Mail gesendet.
Falls Sie eine Kopie benötigen, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.